Inhaber
Reiner Truckenmüller
Volkerspachweg 9
74629 Pfedelbach-Renzen
Telefon: 07949/836
Telefax: 07949/940155
E-Mail: truckenmueller.renzen@t-online.de
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Ich, Reiner Truckenmüller, freue mich, dass Sie unser Gast sein möchten.
Mit den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen wollen wir das Rechtsverhältnis (Gastaufnahmevertrag) zwischen Ihnen (nachfolgend als „Sie“ oder „Gast“ bezeichnet) und uns (nachfolgend als Gastgeber bezeichnet) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen klar regeln und Sie über wichtige Vertragsgrundlagen informieren.
Vorab 2 wichtige Informationen:
Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter sind derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ob wir zur freiwilligen Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren bereit sind, wird individuell nach Entstehen einer Streitigkeit entschieden. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Gastaufnahmeverträge nur dann, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher geführt wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 5, Ziffer 6.1 und Ziffer 7 dieser Bedingungen behandelt sind.
1. Vermittlung zusätzlicher Fremdleistungen/Einschaltung Dritter beim Vertragsschluss des Gastaufnahmevertrags
1.1 Soweit fremde Leistungen außerhalb des Gastaufnahmevertrags durch den Gastgeber lediglich vermittelt werden, ist dieser nur für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst verantwortlich.
1.2 Vermittler und Buchungsstellen sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben, Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern oder im Widerspruch zur Beschreibung der Leistungen des Gastgebers stehen.
2. Angaben in Werbemitteln/ Vertragsschluss/ Reservierungen
2.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die in Werbemitteln (z.B. Internet oder Broschüren) angegebenen Preise pro Person und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten. Bitte beachten Sie ggf. gesondert ausgewiesene Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) oder für Zusatzleistungen bei den Angeboten.
2.2 Die Darstellung von Leistungen des Gastgebers in Werbemitteln ist im Rechtssinn noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
Der Vertrag kommt erst durch deckungsgleiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) zustande, wobei die Annahme zeitgerecht erfolgt sein muss. Angaben und Zusicherungen in anderen Publikationen bzw. Websites sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Vertrags, es sei denn, dies wird anders vereinbart.
2.3 Die verbindliche Reservierung/Buchung einer Unterkunft durch den Gast kann mündlich, telefonisch oder in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ist der Gast fünf Werktage ab Zugang der Erklärung beim Gastgeber gebunden. Bei Onlinebuchung erfolgt das Angebot des Gastes mit Klick auf den Button „verbindlich buchen“. Die Annahme durch den Gastgeber bedarf keiner bestimmten Form, kann also auch mündlich oder telefonisch rechtsverbindlich erfolgen. Mit Zugang der Annahmeerklärung kommt der bindende Vertrag zustande. Im Regelfall wird der Gastgeber im Anschluss eine Bestätigung in Textform übermitteln, diese ist jedoch nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.
2.4 Unverbindliche Reservierungen sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Klarstellung des Gastes und Einverständnis des Gastgebers möglich. Hat der Gastgeber eine Reservierung akzeptiert, so entfällt sie ohne weitere Pflichten für ihn, wenn zu einem vereinbarten Zeitpunkt keine Mitteilung zur Umwandlung in eine verbindliche Buchung durch den Gast erfolgt. Erfolgt die Mitteilung, so kommt – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – der Vertrag sofort zustande.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der beim Vertragsschluss gewechselten Dokumente bzw. Willenserklärungen in Verbindung mit der zugrunde liegenden Ausschreibung und ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage wie z.B. Ortsbeschreibung und Klassifizierungserläuterung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit dem Gastgeber gelten vorrangig, sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.
4. Fälligkeit von Zahlung und Anzahlung/Zahlungswege
4.1 Mit Vertragsschluss (vgl. Ziffer 2.2 bis 2.4) ist eine Anzahlung zu leisten. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Anzahlung in Höhe von 20% (zzgl. Preise evtl. zusätzlich vermittelter Eintrittskarten) fällig gestellt werden, die an den Gastgeber zu zahlen ist. Erfolgt der Vertragsschluss in den sieben Werktagen vor Buchungsbeginn, ist die Anzahlung – sofern nichts anderes vereinbart ist – bei Ankunft zu entrichten.
4.2 Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Ist mit dem Gast Zahlung nach Rechnungstellung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig.
4.4 Kreditkartenzahlungen sowie Zahlungen in Fremdwährungen oder mit Verrechnungsscheck sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung werden regelmäßig nicht akzeptiert.
5. Umbuchung/ Wunsch auf Aufhebung des Vertrages (Rücktritt) und Nichtanreise
5.1 Ein Rechtsanspruch des Gasts auf Änderungen des An- und Abreisetermins, der Verpflegungsart, ergänzender Leistungen oder Aufhebung des Vertrages besteht im Regelfall nicht. Im Regelfall muss dazu Rücktritt vom geschlossenen Vertrag (zu den Rechtsfolgen vgl. Ziffer 5.3 bis 5.5) und Abschluss eines neuen Vertrags erfolgen.
5.2 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber zuzüglich zu eventuellen Preisdifferenzen, die durch die geänderte Leistung entstehen, ein Umbuchungsentgelt von 15,00 € pro Änderungsvorgang verlangen. Alle Umbuchungen setzen Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen voraus.
5.3 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen ohne Vorliegen eines der in Ziffer 7 genannten Kündigungsgründe des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen auch bei vorheriger Ankündigung rechtlich im Regelfall bestehen. Der Gastgeber hat sich aber unter Berücksichtigung eines eventuellen besonderen Charakters der Unterkunft, (z.B. Nichtraucherunterkunft) um eine anderweitige Verwendung der Leistungen zu bemühen und muss sich erzielte Erlöse hieraus sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4 Die Erklärung, dass eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden wird, sollte im Interesse des Gastes in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) an den Gastgeber direkt erfolgen, um diesem zu ermöglichen, Bemühungen um die anderweitige Verwendung der Leistungen gemäß Ziffer 5.3 einzuleiten.
5.5 Im Einklang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben wird angenommen, dass vom gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich der ggf. darin enthaltenen Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe, nach Abzug der ersparten Aufwendungen noch folgende pauschalierte Beträge (abzüglich eventueller Anzahlungen)an den Gastgeber zu zahlen sind:
- bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- bei Übernachtung/Frühstück 80%
- bei Halbpension 70%
- bei Vollpension 60%.
Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen stattgefunden hat und/oder bei Berücksichtigung der tatsächlich ersparten Aufwendungen die pauschalierten Beträge wesentlich zu hoch sind. Bei einem solchen Nachweis ermäßigt sich der vereinbarte Preis um die nachgewiesenen ersparten Aufwendungen und die Erlöse aus nachgewiesener anderweitiger Verwertung.
6. Mitnahme von Tieren/Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
6.1 Haustiere in der Unterkunft sind nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Im Rahmen von Vereinbarungen hierzu ist der Gast zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Gefährlichkeit der mitgebrachten Haustiere verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages berechtigen, vgl. Ziffer 7.2.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, darf die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde und anderweitige Belegung (insbesondere Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten) ist nicht gestattet.
6.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft sowie die Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes nur bestimmungsgemäß und unter Wahrung üblicher Rücksichtnahme und Beachtung eventueller Benutzungsordnungen zu nutzen. Während einer Nutzung auftretende Beschädigungen sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Soweit die Beschädigung vom Gast zu vertreten ist, haftet der Gast für die Beschädigung.
6.4 Auftretende Mängel oder Störungen sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können vertragliche Ansprüche des Gastes auf Minderung oder Schadenersatz ganz oder teilweise entfallen.
7. Kündigung des Vertrages durch Gastgeber oder Gast
7.1 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor ist dem Gastgeber eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist bzw. die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
7.2 Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz einer Abmahnung den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, vgl. auch Ziffer 6.1.
7.3 Die Rechtsfolgen einer Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff BGB bleibt durch die nachstehenden Regelungen in Ziffer 8.2 unberührt.
8.2 Unter Berücksichtigung von Ziffer 8.1 ist die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, die dem Gastgeber zuzurechnen ist, beruhen.
9. Verjährung
9.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Gastgeber oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
9.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch begründen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10. Sonstiges
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere - soweit deutsches Recht anwendbar ist - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Gäste werden ausschließlich zur Abwicklung des Aufenthalts und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (nach dem 25.5.2018 gilt dafür Art. 21 Datenschutzgrundverordnung) wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die angegebene Anschrift des Gastgebers bzw. einen in seinem Auftrag tätigen Vermittler genügt.
2.2. Formulare (z.B. Kontaktformular)
2.6. Google Analytics datenschutzkonform gestalten
3.2. Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
3.3. Keine Abmahnung / Kostennote ohne vorherigen nachweisbaren Kontakt
4. E-Mail Impressum (auch für Abwesenheitsnotizen)
5.2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
5.4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
5.5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
5.7. Dauer, für die die pbD gespeichert werden
5.9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
5.10. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
5.11. Routinemäßige Löschung und Sperrung von pbd
5.12. Rechte der betroffenen Person
5.13. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Grundsätzlich gilt auf Basis Art. 25 DSGVO Datenschutz durch Technikgestaltung unter Berücksichtigung des Stands der Technik.
Hierzu gehört auch die Verschlüsselung der Webseite mit SSL und offiziellem Zertifikat. Somit sollte die Webseite nur noch über https:// erreichbar sein. Bei der technischen Realisierung dieses Standards können wir Sie unterstützen.
Die hier vorgeschlagenen Textbausteine dürfen unter Ausschluss jeglicher Haftung von Andreas Scheffler verwendet werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Die vorgeschlagenen Textbausteine stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keinen Rechtsbeistand.
Selbstverständlich sollten Sie nicht nur einfach die Texte übernehmen, sondern auch danach handeln und die Wahrung der Interessen der betroffenen Personen und die entsprechenden Gesetze in Ihrem Unternehmen ordentlich umsetzen und leben.
Der Part „Keine Abmahnung … ohne vorherigen Kontakt“ darf nur dann eingesetzt werden, wenn Ihr Unternehmen keine Abmahnungen vornehmen möchte. Auf Basis dieses Passus sind Abmahnungen ohne vorherigen Kontakt durch Sie selbst nicht mehr zulässig.
Quellennachweise von Fotos von Fotolia oder Pixelio müssen entweder direkt unter das Foto oder auf der jeweiligen Seite am Seitenende klar zuordenbar sichtbar sein. Die Quellenangabe nur im Impressum wird von diesen beiden Anbietern nicht akzeptiert und wäre abmahnfähig.
Sollten Ihre auf der Webseite vorhandenen Ablichtungen nicht von diesen beiden Anbietern stammen, so löschen Sie bitte die Punkte 3.7.1.1 und 3.7.1.2 aus dem Impressum heraus.
Für die jeweiligen Ablichtungen von klar erkennbaren Personen müssen entsprechende Einwilligungen vorliegen.
Bei allen Formularen (nicht im Rahmen eines Shops) benötigen Sie eine explizite Einwilligung zum Datenschutz. Diese darf nicht vorab angeklickt sein und muss als Pflichtfeld definiert sein. Der Text hierzu lautet wie folgt:
Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin mit der elektronischen Erhebung und Speicherung meiner Daten einverstanden. Meine Daten werden streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt.
Ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung alleine reicht nicht aus, auch nicht, wenn der Hinweis zum Anklicken ist! Der Nutzer muss explizit einwilligen!
Shopsysteme betrachten wir immer individuell und sprechen nur wenn notwendig entsprechende Empfehlungen aus.
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Eine Anleitung, wie Sie Google Analytics datenschutzkonform einrichten, finden Sie hier: https://www.metrika.de/blog/web-analytics/google-analytics-anonymizeip/
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Das LG Düsseldorf (Aktenzeichen12 O 151/15) hat mit Urteil vom 09.03.2016 entschieden, dass die Einbindung des Like-Buttons, der die Daten der Besucher einer Webseite ungefragt an Facebook übertragt, nicht erlaubt sind. Also nehmen Sie alle Facebook Buttons aus Ihrer Internetseite heraus und binden Sie zukünftig keine Facebook Like-Buttons auf Ihrer Internetseite ein. Sie sind damit direkt abmahnfähig.
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Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung pbD zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von pbD erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von pbD erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
Basiert die Verarbeitung pbD auf Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von pbD ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung pbD zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns pbD zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet, uns pbD bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der pbD hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung pbD durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der pbD gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die pbD bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der pbD hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Unsere Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten pbD automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten pbD werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser pbD an Dritte.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert pbD der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die pbD routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Jede betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende pbD verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an oben genannten Ansprechpartner wenden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten pbD und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den oben genannten Ansprechpartner wenden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger pbD zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger pbD - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an den oben genannten Ansprechpartner wenden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden pbD unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von pbD, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an oben genannten Ansprechpartner wenden.
Wurden die pbD von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Löschung der pbD verpflichtet, so trifft uns unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten pbD verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen pbD oder von Kopien oder Replikationen dieser pbD verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Wir werden nach erfolgreicher Prüfung im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von pbD, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an den oben genannten Ansprechpartner wenden. Wir werden nach erfolgreicher Prüfung die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden pbD, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die pbD bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die pbD direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an oben genannten Ansprechpartner wenden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender pbD, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Wir verarbeiten die pbD im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeiten wir pbD, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der pbD zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widerspricht die betroffene Person gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die pbD nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung pbD, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person an oben genannten Ansprechpartner wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung
Ist die Entscheidung
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an oben genannten Ansprechpartner wenden.
Jede von der Verarbeitung pbD betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung pbD jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die pbD von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.
Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eine freiwillige Einwilligung des Bewerbers entgegen stehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).